Neubau
Individuelle Planungen – Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung
Umbau und Sanierung
Idee – Planung – Objektbetreuung
Energetische Sanierung
Energetische Sanierungskonzepte
Denkmalschutz
Denkmalschutzgerechte Sanierungen
Barrierefreie Konzepte
Barrierefreie Konzepte im Gebäudebestand für den öffentlichen und privaten Bereich
Energieeffizienz
Energieberatung – Energieausweise – Beratung und Abwicklung von Förderanträgen der KFW
Leistungen
Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung
Individuelle Planungen bei Umbau, Neubau oder Sanierung
Denkmalschutzgerechte-Sanierungen
Ein-und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und öffentliche Bauten
Unabhängige, nachhaltige Gesamtkonzepte durch freie Wahl von Materialien und ausführenden Unternehmern
Barrierefreie Planungen und Umbauten im privaten und öffentlichen Bereich
Kostenschätzungen und Kostencontrolling
Ausführungsplanung und Ausschreibung
Objektbetreuung (Bauleitung)
Energieeffiziente Planungen unter Berücksichtigung möglicher Zuschüsse und Finanzierungen
Energie-Effizienz-Experte
Beratung und Abwicklung von Förder- und Finazierungsanträgen bei der KFW, Bafa etc.
Erstellen von Energieausweisen
Energieberatung
Planung und Berechnung von KFW-Effizienzhäusern und Passivhäusern
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Beratung bei Grundstücks- oder Hauskauf
Bauherrenberatung
Beratung und Planung zur Gebäudeunterhaltung im Facility Management
Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
Mit der 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, sobald mehrere Gewerke auf der Baustelle tätig sind, einen geeigneten SiGeKo zu beauftragen, der sich ausschließlich mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz befasst.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
1. bei allen Bauvorhaben
sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen der Planung der Ausführung zu berücksichtigen.
2. bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber (auch ein GU mit Sub`s) tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete sogenannte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zu bestellen
3. bei Baustellen, bei denen (alternativ)
1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte tätig werden, oder
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,
ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung mit bestimmten Angaben über die Baustelle zu übermitteln (zuständige Behörden sind beispielsweise in NRW die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz)
4. bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden
und die Baustelle darüber hinaus (alternativ)
1. eine Größe erreicht, die eine Vorankündigung gegenüber der Behörde erforderlich macht (s.o.) oder
2. dort gefährliche Arbeiten (in Anhang II. der BauStV aufgezählt) ausgeführt werden
so ist weiter vor Errichtung der Baustelle ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erarbeiten.
Der Koordinator hat während der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben, u. a. den ggf. erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsplan auszuarbeiten, eine sogenannte Unterlage mit erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigende Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammen zu stellen, und die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu überwachen und zu koordinieren.