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Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
Mit der 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, sobald mehrere Gewerke auf der Baustelle tätig sind, einen geeigneten SiGeKo zu beauftragen, der sich ausschließlich mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz befasst.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
1. bei allen Bauvorhaben
sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen der Planung der Ausführung zu berücksichtigen.
2. bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber (auch ein GU mit Sub`s) tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete sogenannte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zu bestellen
3. bei Baustellen, bei denen (alternativ)
1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte tätig werden, oder
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,
ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung mit bestimmten Angaben über die Baustelle zu übermitteln (zuständige Behörden sind beispielsweise in NRW die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz)
4. bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden
und die Baustelle darüber hinaus (alternativ)
1. eine Größe erreicht, die eine Vorankündigung gegenüber der Behörde erforderlich macht (s.o.) oder
2. dort gefährliche Arbeiten (in Anhang II. der BauStV aufgezählt) ausgeführt werden
so ist weiter vor Errichtung der Baustelle ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erarbeiten.
Der Koordinator hat während der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben, u. a. den ggf. erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsplan auszuarbeiten, eine sogenannte Unterlage mit erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigende Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammen zu stellen, und die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu überwachen und zu koordinieren.
Zum Portfolio
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Berufliche Entwicklung - Profil
Zeitraum | Tätigkeit |
---|---|
1991 -1996 | Studium der Architektur an der Universität Gesamthochschule in Siegen (NRW) |
1996-1999 | Freie Mitarbeit in verschiedenen Architektur- und Ingenieurbüros |
1999 | Eintragung in die Liste der Architektenkammer Hessen seitdem als freischaffende Architektin tätig |
2005 | Weiterbildung in den arbeitsschutzfachlichen Kenntissen für Koordinatoren nach Baustellenverordnung seitdem tätig als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf Baustellen |
2006 | Weiterbildung "Energetische Gebäudesanierung" seitdem tätig als Energieberater Geführt in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Geführt in der Energieberaterliste der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen |
2007 | Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten der Architektenkammer Hessen Fachrichtung Wärmeschutz |
2010 | Planung und Berechnung von Passiv- und Nullenergiehäusern Brandschutz im Entwurf: Regelbauten (GK I-V) |
Planung und Berechnung von Passiv- und Nullenergiehäusern | |
2012 | Weiterbildung zum Projektsteuerer bei der AKH Wiesbaden Barrierefreies Planen und Bauen - rechtliche Grundlagen und die Umsetzung in der Praxis |